Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von mir übernommenen Aufträge, soweit nicht im Einzelfall andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

Fotografien im Sinne der AGB sind sämtliche Werke, die ich geschaffen habe, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form diese vorliegen (z.B. Negativ, Abzug, Diapositiv, elektronische oder sonstige Bildträger).

Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Spesen etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nach den steuerlich geltenden Vorschriften abgerechnet.
Alle von mir berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Geleistete Anzahlungen werden nicht verzinst.

Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen mir und dem Auftraggeber

Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und mir ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber.

Als Urheber bin ich alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an meinen
Werken.

Ich übertrage dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem
vertraglich vereinbarten Zweck.
Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer besonderen Vereinbarung.

Dies gilt auch für wesentliche Änderungen oder Bearbeitungen des Bildes
(z.B. durch Montage oder elektronische Bearbeitung).

Bei Beauftragung von Hochzeitsfotografien gilt als vereinbarter Zweck die
private Nutzung der erworbenen Fotografien.

Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
schriftlichen Zustimmung durch mich.
Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

Jede Art der Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger bedarf –
soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht – meiner Zustimmung.

Der Auftraggeber stellt mir nach Veröffentlichung Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung.
Ich habe das Recht die von mir geschaffenen Fotografien für eigene Werbe- und Ausstellungszwecke zu verwenden.

Bei Beauftragung von Hochzeitsfotografien obliegt es dem Brautpaar die Hochzeitsgäste hierüber zu informieren.

Gewährleistung, Haftung, Gefahrtragung

Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei mir eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten gerechnet ab Abnahme.

Ich verpflichte mich, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadensersatzansprüche gegen mich sind nur bei grobfahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich; der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

Fotografien, bei denen es sich um nicht reproduzierbare Originale handelt, sind per Einschreiben oder Kurier zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Hin- und Rücksendung trägt der Auftraggeber.

Ergänzende Sonderbestimmungen, geltend für Aufträge, neue Fotografien zu schaffen

Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von mir zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann ich, ohne dass es eines Schadensnachweises bedürfte, ein Ausfallhonorar in Höhe von 250 EURO berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus von mir nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht mir das volle Honorar zu.

Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von mir begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer.

Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von mir nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten (z.B. wegen Fehlens der Aufnahmeobjekte, wegen fehlender oder mangelhafter Vorbereitung der Aufnahmeobjekte, durch Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen etc.), so kann ich verlangen, das sich mein Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöht. Ich bin verpflichtet, die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen.

Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen übernehme ich nicht.

Gehen Fotografien in meinem Gefahrenbereich trotz größter Sorgfalt unter, ohne dass ich dies zu vertreten habe, so berührt dies meinen Honoraranspruch nicht. Ich bin in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung zu einem vom Auftraggeber zu zahlenden Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber zu vertreten hat.

Motivgestaltung kann nur dann Gegenstand von Mängelrügen sein, wenn ein detailliertes Briefing oder Layout in schriftlicher Form vorhanden war; ist dies nicht der Fall, bin ich in Fragen der Motivgestaltung frei.

Ergänzende Sonderbestimmungen, geltend für die Übertragung von Nutzungsrechten von Fotografien, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden

Ich übertrage nur Nutzungsrechte. Die Fotografien bleiben mein Eigentum.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile 91086 Aurachtal.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Nürnberg, soweit nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist.

Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsvereinbarungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
Entsprechendes gilt für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.